Pfand

Die hier bereit gestellten Informationen zum deutschen DPG-Pfandsystem wurden der offiziellen Webseite ent- und übernommen. Weitere Informationen finden Sie hier

Gesetzliche Anforderungen an die Rücknahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen

Rücknahmepflicht nach Materialart

Seit dem 1. Mai 2006 sind Einzelhändler oder andere Letztvertreiber zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob die Einweggetränkeverpackungen von dem Händler oder einem Wettbewerber verkauft wurden. So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke.

Ausnahme!!!

Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben.

Tipp vom LifeStyleDrink-Team:

Wenn Sie bei uns Ihren Lieblingsdrink gefunden und gekauft haben, können Sie diesen egal welcher Größe, Form oder Marke mit großer Wahrscheinlichkeit bei Lidl abgeben und Sie erhalten Ihr Pfand sofort zurück.

Falls es zu Problemen kommt, dass z.B. eine Lidl Filiale Ihr Pfand nicht zurück nimmt, obwohl größer als 200 m² und Einwegpfand z.B. in Glas anbietet, dann melden Sie sich bitte bei uns und wir klären dieses kurzfristig für Sie ab.

Unser Ziel ist es zukünftig eine unkompliziertere Abgabe möglich zu machen!

-> Lidl in Ihrer Nähe: www.lidl.de/de/filialsuche 

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